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Die zweite Kirche kam 1885 hinzu. Die St. Martinsgemeinde, die zur Selbständigen Ev.- Lutherischen Kirche gehört, umfasst eine zahlende Gemeinschaft von rund 400000 Gläubigen. Entstanden ist diese Kirche dadurch, das am 15. April 1874 im Großherzogtum Hessen eine neue Verfassung in Kraft trat. Mit dieser Verfassung wurden die lutherischen und die reformierten Kirchen zwangsweise zu einer "Union" vereinigt - gegen den Protest von 114 Geistlichen, da die Vereinigung Kompromisse in Lehre und Liturgie erforderte.